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Befristeten und prüfungsfreien Fischereischein genehmigen oder verlängern lassen

Nr. 99042018006000

Volltext

Wenn Sie in Schleswig-Holstein den Fischfang ausüben möchten, müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen und mit sich führen.
Eine Ausnahme bildet der befristete und prüfungsfreie Fischereischein, besser bekannt als Urlaubsfischereischein. Dieser erlaubt es Ihnen bis zu 28 Tage zu angeln oder zu fischen. Einmalig können Sie den Urlaubsfischereischein durch eine erneute Beantragung um weitere 28 Tage verlängern.

Bitte beachten Sie, dass der Urlauberfischereischein eine Ausnahmegenehmigung von der im Regelfall geltenden Fischereischeinpflicht ist. Diese Möglichkeit wurde vom Gesetzgeber geschaffen, um vor allem Touristen und Touristinnen den kurzfristigen Zugang und erstmaligen Kontakt zum Angeln zu erleichtern. Der Urlauberfischereischein ersetzt nicht den regulären Fischereischein.

Verfahrensablauf

  • Der Urlauberfischereischein wird Ihnen von der oberen Fischereibehörde oder einer örtlichen Ordnungsbehörde erteilt.
  • Sie beantragen den Urlauberfischereischein vor Ort oder online über den Online-Dienst des Landes.
  • Die obere Fischereibehörde kann Urlauberfischereischeine sowie deren einmalige Verlängerung auch in einem automatisierten Verfahren erteilen. Das vom automatisierten Verfahren erzeugte Dokument ist ausgedruckt oder als elektronisches Zertifikat beim Fischfang mitzuführen.
  • Zusammen mit dem Urlauberfischereischein wird ein  Merkblatt ausgehändigt oder übermittelt, dessen Erhalt und inhaltliche Kenntnisnahme von Ihnen als Inhaber und Inhaberin des Urlauberfischereischeines zu bestätigen sind.

Ansprechpunkt

Örtliche Ordnungsbehörden: Ordnungsamt, Bürgerbüro, sowie die obere Fischereibehörde

Voraussetzungen

Sie müssen mindestens 12 Jahre alt sein.

Erforderliche Unterlagen

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Bitte beachten Sie, dass in Küstengewässern, an denen besondere Fischereirechte bestehen (in der Eider, der Schlei und in Teilen der Lübecker Bucht) sowie an allen Binnengewässern, neben dieser Ausnahmegenehmigung eine schriftliche Erlaubnis der/des Fischereiberechtigten erforderlich ist, welche Sie zusätzlich einholen müssen.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 06.05.2022
Fachlich freigegeben durch:

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Hauptstelle Flintbek (LLUR)

Onlinedienste

Urheber

Kosten

  • Die Kosten gelten jeweils für die erstmalige Antragstellung, als auch für die Verlängerung. Zusätzlich wird eine Fischereiabgabe in Höhe von 10,00 Euro jährlich erhoben (auch von Inhabern und Inhaberinnen eines Urlauberfischerscheins oder beim Angeln ohne Fischereischein auf Angelkuttern bzw. an Angelteichen).

    Gebühr: 10,00 EUR (Vorkasse: ja)
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