Zuständigkeit des Kreises
Nach dem Gesetz über den Öffentlichen Personennahverkehr in Schleswig-Holstein hat der Kreis Dithmarschen die Verantwortung für den gesamten Öffentlichen Personennahverkehr auf der Straße.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Kreis Dithmarschen
Schäden oder Mängel
Manchmal kommt es an unseren Bushaltestellen im Amtsgebiet oder den Bahnhöfen, an den Bahnübergängen oder sonstigen Einrichtungen des öffentlichen Personennahverkehrs zu irgendwelchen Schäden oder Mängeln.
Wenn Ihnen soetwas auffällt, verwenden Sie bitte unser Meldeformular, um uns darauf aufmerksam zu machen:
Schadensmeldung