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Fischereifahrzeug aus dem Aal-Register löschen lassen

Nr. 99042030261002

Volltext

Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei aufgeben, muss dies unter Angabe der Bootsnummer/n der zuständigen Behörde unverzüglich gemeldet werden.  Die zuständige Behörde löscht daraufhin das eingetragene Fischereifahrzeug aus dem Aalregister.

Verfahrensablauf

  • Sie melden das Fischereifahrzeug zur Aalfischerei bei der zuständigen Behörde ab.
  • Sie füllen das Formular aus und verschicken es per E-Mail oder postalisch.
  • Für das Formular benötigen Sie Ihre Bootsnummer/Registernummer.
  • Ihr angemeldetes Fischereifahrzeug zur Aalfischerei wird dann aus dem Fischereiregister entfernt.

Zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL)

Erforderliche Unterlagen

Frist

Bei Aufgabe der Aalfischerei

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Onlinedienste

Kosten

  • Verwaltungsgebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Ansprechpunkt

Obere Fischereibehörde im  Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein

Voraussetzungen

  • Sie müssen zur Aalfischerei registriert gewesen sein und eine Registriernummer besitzen.
  • Das Fischereifahrzeug muss im dafür vorgesehenen Verzeichnis erfasst sein.

Rechtsbehelf

Es gibt keinen Rechtsbehelf.

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