Beihilfe bei erheblich beeinträchtigter Erwerbsgrundlage im Rahmen der Sozialen Entschädigung beantragen
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Volltext
Wenn Sie wegen anerkannter Schädigungsfolgen eine ambulante oder stationäre Behandlung benötigen und dadurch, in Ihrer Erwerbsgrundlage erheblich beeinträchtigt sind, können Sie eine Beihilfe erhalten.
Eine Beihilfe kann auch gezahlt werden, wenn Ihre Einkünfte einschließlich des Krankengeldes der Sozialen Entschädigung wegen bestehender unabwendbarer finanzieller Verpflichtungen nicht ausreichen, um Ihren notwendigen Lebensunterhalt zu bestreiten.
Die Beihilfe wird in angemessener Höhe gezahlt und endet spätestens, wenn auch Ihr Anspruch auf Krankengeld der Sozialen Entschädigung endet. Erhalten Sie kein Krankengeld, weil Sie zuvor kein Einkommen erzielt haben, gelten für die Dauer entsprechende zeitliche Grenzen.
Verfahrensablauf
Mit dem Antrag auf Leistungen der sozialen Entschädigung prüft der Träger des sozialen Entschädigungsrechts, ob Sie Anspruch auf Beihilfe bei erheblicher Beeinträchtigung der Erwerbsgrundlage haben. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen sowie weitere erforderliche Nachweise.
Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen.
- Sie können bei Bedarf einen Termin mit Ihrer Ansprechperson in der Versorgungsbehörde oder bei Ihrer zuständigen Stelle vereinbaren.
- Im Gespräch mit Ihnen wird dann besprochen, ob Ansprüche auf soziale Entschädigungsleistungen bestehen und welche Unterstützungsleistungen angeboten werden können.
- Das Fallmanagement kann bei Bedarf das weitere Verfahren und mögliche Leistungsansprüche, die über die allgemeine Aufklärungs, Beratungs- und Auskunftspflicht hinausgehen, mit Ihnen besprechen.
- Bestehen Ansprüche auf soziale Entschädigungsleistungen, bespricht Ihre Ansprechperson mit Ihnen, wie das weitere Verfahren aussieht.
- Von der Ansprechperson erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen. Falls erforderlich, füllen Sie die Unterlagen aus, fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen an Ihre zuständige Stelle zurück.
- Auf Basis der Unterlagen werden Ihre Ansprüche von Amts wegen ermittelt. Die Behörde teilt Ihnen das Ergebnis in Form eines Bescheids mit, der Ihnen in der Regel per Brief zugestellt wird.
- Wurden Ansprüche auf Leistungen ermittelt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. Werden keine Ansprüche ermittelt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
- Sie haben aber auch die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Dazu ist der Onlineantrag auszufüllen und die notwendigen Nachweise sind hochzuladen
- Die erstattungsfähigen Kosten und bewilligte Geldleistungen werden auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.
Voraussetzungen
- Sie erhalten Leistungen der Sozialen Entschädigung wegen anerkannter Schädigungsfolgen.
- Sie benötigen wegen einer anerkannten Schädigungsfolgen eine ambulante oder stationäre Behandlung. Durch diese Behandlung wird Ihre Erwerbsgrundlage erheblich beeinträchtigt.
- Sie haben bestehende, unabwendbare finanzielle Verpflichtungen
- Ihre Einkünfte einschließlich des Krankengeldes der Sozialen Entschädigung reichen deshalb nicht aus, um Ihren notwendigen Lebensunterhalt zu bestreiten.
- Die finanziellen Verpflichtungen entsprechen den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Lebensführung.
Kosten
- Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
Frist
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsvoraussetzung ist, dass alle Pflichtangaben angegeben wurden. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach zuständiger Behörde und individuellem Fall. Eine genaue Zeitangabe lässt sich nicht pauschal festlegen und hängt von der Komplexität des Einzelfalls ab.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
- Klage vor dem Sozialgericht
Ansprechpunkt
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG)