Sprungziele
Seiteninhalt

Bundestagswahl 2025

Briefwahlanträge

Wichtiger Hinweis:

Aufgrund der verkürzten Fristen im Zusammenhang mit der vorgezogenen Neuwahl können die Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst ab dem 10.02.2025 versendet werden.

Dies begründet sich darin, dass Wahlvorschläge der Parteien und Einzelbewerbenden noch bis zum 20.01.2025 eingereicht werden können. Die Stimmzettel können entsprechend erst nach Zulassung oder Zurückweisung der Wahlvorschläge durch den Kreis- und Landeswahlausschuss gedruckt werden. Die letzte Änderung der Stimmzettel ist aufgrund dessen noch bis zum 30.01.2025 möglich.

Wir bitten um Verständnis und von Anfragen zum Versand der Briefwahlunterlagen abzusehen.

Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist bereits möglich, der Versand erfolgt sobald die Stimmzettel vorliegen.

Weitere Informationen zur Briefwahl finden Sie hier.

Bekanntmachungen zur Bundestagswahl 2025

Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025

Wahlbekanntmachung

drucken nach oben zurück