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Informationen zur Kandidatenaufstellung

In der Gemeinde- und Kreiswahlordnung wird u.a. geregelt in welcher Form die Wahlvorschläge zur Kommunalwahl vorgebracht werden sollen.

Wahlvorschläge, sowohl unmittelbare, also für Direktmandate, als auch Listenwahlvorschläge sind dabei nach einem von der Verordnung vorgegebenen Muster einzureichen. Der Gemeindewahlleiter hat hierzu ein Informationsschreiben gefertigt, das anliegend beigefügt ist.

Infoschreiben über vorzulegende Unterlagen

Formvordrucke nach der Gemeinde- und Kreiswahlordnung

Die Gemeinde- und Kreiswahlordnung legt Musterformulare für die Einreichung der Wahlvorschläge fest. Diese finden Sie nachfolgend.


Anlage 8 - Unmittelbarer Wahlvorschlag

Anlage 9 - Listenwahlvorschlag

Anlage 12 - Erklärung als Bewerbender

Anlage 14 - Bescheinigung der Wählbarkeit

Anlage 15 - Versicherung an Eides Statt

Anlage 17 - Erklärung über die Aufstellung der Bewerbenden

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