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Ab dem 01.05.2025 nur noch digitale Lichtbilder für Pass- und Ausweisdokumente

Zum 01.05.2025 tritt das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 03.12.2020 dahingehend in Kraft, dass ab diesem Zeitpunkt nur noch digitale Lichtbilder für die Beantragung von deutschen ID-Dokumenten akzeptiert werden.
Hiermit soll u.a. der Manipulation von Lichtbildern für Pass- und Ausweisdokumente durch sog. Morphing vorgebeugt werden.


Bitte beachten Sie, dass ab dem 01.05.2025 daher nur noch Lichtbilder in digitaler Form akzeptiert werden.

Sie haben die Möglichkeit, die digitalen Passfotos einem privaten Fotodienstleister aufnehmen und in eine zertifizierte Cloud hochladen zu lassen. Die Lichtbilder werden dann von der hiesigen Personalausweis- und Passbehörde mittels QR-Codes datensicher in das Fachverfahren heruntergeladen.

Papiergebundene Lichtbilder werden ab dem 01.05.2025 daher grundsätzlich NICHT mehr akzeptiert!

Für weitere Fragen steht Ihnen Ihr Team vom Einwohnermeldeamt gerne zur Verfügung.


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